Warum die Therapie selbst zahlen?
Derzeit übernehmen gesetzliche Krankenkassen die Leistungen eines psychotherapeutischen Heilpraktikers i. d. R. nicht. Es gibt einige Ausnahmen. (siehe "Leistungen und Kosten")
In Deutschland vertreten gesetzliche Kassen den Standpunkt, dass es ein Überangebot an Psychologischen Psychotherapeuten gibt.
Was viele nicht wissen: ob ein approbierter oder nicht-approbierter Therapeut eine Kassenzulassung hat oder nicht, hat nichts mit seiner Qualifikation zu tun.
Es gibt Therapeuten ohne fundierte Ausbildung, aber mit Kassenzulassung, jedoch auch gut ausgebildete Therapeuten ohne Kassenzulassung.
Auf einen Therapieplatz bei einem kassenzugelassenen Psychotherapeuten warten viele Patienten 6-12 Monate. Zudem muss eine psychische Erkrankung diagnostiziert sein. Diese Situation ist in Großstädten wie Hamburg seit vielen Jahren gleichbleibend und zum großen Nachteil für die Hilfesuchenden.
Daher biete ich meine Leistungen nur Selbstzahlern oder Privatversicherten sowie gesetzlich Versichterten mit entsprechender Zusatzversicherung an. (Zusatzversicherungen für Heilpraktikerleistungen ab 8€/Monat)
In wenigen Fällen kann eine Kostenübernahme durch soziale oder gemeinnützige Träger beantragt werden.
Sprechen Sie ggf. über etwaige Kostenübernahmen mit Ihrer Versicherung.
Was sind die Vorteile?
Sie genießen als Selbstzahler den Status des Privatpatienten.
1. Keine Wartezeiten. Einen Termin erhalten Sie bei mir innerhalb einer bis zwei Wochen. Sie müssen also nicht monatelang auf Ihren ersten Termin warten und können frei entscheiden, ob Sie mit mir arbeiten möchten und ob eine Gesprächstherapie zu Ihnen und ihrer Situation passt.
2. Sie können gemeinsam mit mir entscheiden, wie lange und wie oft sie in die Sitzungen kommen.
Sie haben keine zeitlichen Vorgaben oder Einschräkungen durch gesetzliche Krankenversicherungen. Zudem gibt es keinerlei Sperrfristen für eine bereits abgeschlossene oder abgebrochene Therapie.
Sie sind weder jetzt noch in Zukunft einer Kranken- oder anderen Versicherung gegenüber auskunftspflichtig, was Ihre Therapie bei mir betrifft.
3. Diskretion: alles, was in der Therapie besprochen wird, bleibt unter uns. Sie sind nicht verpflichtet Dritten gegenüber Auskunft zu erteilen.
Es werden keine Daten an offizielle Stellen und Versicherungen weitergegeben werden, dadurch entfallen Nachteile beim Abschluss von Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen. Auch das Risiko, dass Ihnen eine Verbeamtung aufgrund einer „offiziellen“ Psychotherapie verweigert wird, verhindern Sie als Selbstzahler/in.
Was sind die Nachteile?
Die Nachteile liegen auf der Hand; die finanzielle Belastung. Ich verurteile das Zwei-Klassen-System im Gesundheitsbereich und habe die Entscheidung getroffen, meine Leistungen auch denjenigen anbieten zu können, die sich keine Psychotherapie auf Basis des Selbstzahlers leisten können.
Da auch Geringverdienende psychischen Beistand benötigen können, biete ich das "soziale Honorar" an, welches sich an Schüler, Studierende, Rentner und Geringverdienende richtet.
Sie zahlen, was sie können, mindestens jedoch 25€/ 50 min.
Weitere Informationen finden Sie unter "Leistungen und Kosten".